Ver­set­zun­gen

Ände­rungs­kün­di­gun­gen und Versetzungen

Unter wel­chen Bedin­gun­gen ist eine Ver­set­zung zuläs­sig? Was ist der Unter­schied zwi­schen einer Ver­set­zungs­ver­fü­gung und einer Ände­rungs­kün­di­gung? Genügt eine Ver­set­zung oder ist eine Ände­rungs­kün­di­gung not­wen­dig? Wel­che Rechte haben die Ange­stellte im Zusam­men­hang mit Ver­set­zun­gen und Ände­rungs­kün­di­gun­gen? Die Unter­schei­dung zwi­schen Ver­set­zung und Ände­rungs­kün­di­gung ist zuwei­len schwie­rig, aber sehr wich­tig. Wir unter­stüt­zen Sie gerne bei der Klä­rung die­ser und ande­rer Fragen.

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Dr. iur. Harry Nötzli ist aus­ge­bil­de­ter Rechts­an­walt und Fach­an­walt SAV Arbeitsrecht und ver­fügt über jah­re­lange breite Erfah­rung im Arbeitsrecht und im öffent­li­chen Per­so­nal­recht. Er berät und ver­tritt Pri­vat­per­so­nen, Unter­neh­men sowie öffent­lich-recht­lich Ange­stellte und Gemein­den. Er gewähr­leis­tet eine kom­pe­tente und lösungs­ori­en­tierte Betreu­ung sei­ner Man­date und ist als Part­ner einer Anwalts­kanz­lei bes­tens vernetzt.

Dr. iur. Harry Nötzli   |   Lim­mat­quai 52   |   8001 Zürich   |   Tele­fon +41 44 261 38 83    |   Fax +41 44 251 43 74    |   E‑Mail