Pri­va­ti­sie­run­gen

Pri­va­ti­sie­run­gen von öffent­lich-recht­li­chen Institutionen

Mit­un­ter sol­len öffent­lich­recht­li­che Institutionen (z.B. Alters­heime, IV-Betriebe etc.) auf eine pri­vat­recht­li­che Trä­ger­schaft über­tra­gen wer­den. Die sich dabei stel­len­den Rechts­fra­gen sind kom­plex. Dr. Harry Nötzli hat meh­rere Pri­va­ti­sie­run­gen beglei­tet und unter­stützt Sie gerne bei deren Pla­nung und Umsetzung.

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Dr. iur. Harry Nötzli ist aus­ge­bil­de­ter Rechts­an­walt und Fach­an­walt SAV Arbeitsrecht und ver­fügt über jah­re­lange breite Erfah­rung im Arbeitsrecht und im öffent­li­chen Per­so­nal­recht. Er berät und ver­tritt Pri­vat­per­so­nen, Unter­neh­men sowie öffent­lich-recht­lich Ange­stellte und Gemein­den. Er gewähr­leis­tet eine kom­pe­tente und lösungs­ori­en­tierte Betreu­ung sei­ner Man­date und ist als Part­ner einer Anwalts­kanz­lei bes­tens vernetzt.

Dr. iur. Harry Nötzli   |   Lim­mat­quai 52   |   8001 Zürich   |   Tele­fon +41 44 521 22 66  |   E‑Mail