Privatisierungen
Privatisierungen von öffentlich-rechtlichen Institutionen
Mitunter sollen öffentlichrechtliche Institutionen (z.B. Altersheime, IV-Betriebe etc.) auf eine privatrechtliche Trägerschaft übertragen werden. Die sich dabei stellenden Rechtsfragen sind komplex. Dr. Harry Nötzli hat mehrere Privatisierungen begleitet und unterstützt Sie gerne bei deren Planung und Umsetzung.
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Dr. iur. Harry Nötzli ist ausgebildeter Rechtsanwalt und Fachanwalt SAV Arbeitsrecht und verfügt über jahrelange breite Erfahrung im Arbeitsrecht und im öffentlichen Personalrecht. Er berät und vertritt Privatpersonen, Unternehmen sowie öffentlich-rechtlich Angestellte und Gemeinden. Er gewährleistet eine kompetente und lösungsorientierte Betreuung seiner Mandate und ist als Partner einer Anwaltskanzlei bestens vernetzt.
Dr. iur. Harry Nötzli | Limmatquai 52 | 8001 Zürich | Telefon +41 44 521 22 66 | E‑Mail