Personal­verordnungen

Über­ar­bei­tung und Revi­die­ren von Personal­verordnungen und Ausführungsbestimmungen

Dr. Harry Nötzli hat bereits meh­rere Gemein­den bei der Revi­sion ihrer Personal­verordnungen und der ent­spre­chen­den Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen unterstützt.

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Dr. iur. Harry Nötzli ist aus­ge­bil­de­ter Rechts­an­walt und Fach­an­walt SAV Arbeitsrecht und ver­fügt über jah­re­lange breite Erfah­rung im Arbeitsrecht und im öffent­li­chen Per­so­nal­recht. Er berät und ver­tritt Pri­vat­per­so­nen, Unter­neh­men sowie öffent­lich-recht­lich Ange­stellte und Gemein­den. Er gewähr­leis­tet eine kom­pe­tente und lösungs­ori­en­tierte Betreu­ung sei­ner Man­date und ist als Part­ner einer Anwalts­kanz­lei bes­tens vernetzt.

Dr. iur. Harry Nötzli   |   Lim­mat­quai 52   |   8001 Zürich   |   Tele­fon +41 44 521 22 66  |   E‑Mail