Mit­ar­bei­ter­be­ur­tei­lun­gen

Beur­tei­lung und Berich­ti­gung von Arbeits­zeug­nis­sen sowie Mitarbeiterbeurteilungen

Wie wird eine Mit­ar­bei­ter­be­ur­tei­lung kor­rekt durch­ge­führt? Dür­fen unter­schied­li­che Anfor­de­rungs­ka­ta­log auch unter­schied­lich gewich­tet wer­den und muss dies dem/der Ange­stell­ten im Vor­aus ent­spre­chend mit­ge­teilt wer­den? Wel­che Rechte haben Ange­stellte im Zusam­men­hang mit Mit­ar­bei­ter­be­ur­tei­lun­gen und Arbeits­zeug­nis­sen? Kön­nen Mit­ar­bei­ter­be­ur­tei­lun­gen über­haupt bei einer Rechts­mit­tel­in­stanz ange­foch­ten wer­den? Dr. Nötzli unter­stützt Sie gerne bei der Beant­wor­tung die­ser Fra­gen und dem kor­rek­ten Vorgehen.

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Dr. iur. Harry Nötzli ist aus­ge­bil­de­ter Rechts­an­walt und Fach­an­walt SAV Arbeitsrecht und ver­fügt über jah­re­lange breite Erfah­rung im Arbeitsrecht und im öffent­li­chen Per­so­nal­recht. Er berät und ver­tritt Pri­vat­per­so­nen, Unter­neh­men sowie öffent­lich-recht­lich Ange­stellte und Gemein­den. Er gewähr­leis­tet eine kom­pe­tente und lösungs­ori­en­tierte Betreu­ung sei­ner Man­date und ist als Part­ner einer Anwalts­kanz­lei bes­tens vernetzt.

Dr. iur. Harry Nötzli   |   Lim­mat­quai 52   |   8001 Zürich   |   Tele­fon +41 44 521 22 66  |   E‑Mail