Mitarbeiterbeurteilungen
Beurteilung und Berichtigung von Arbeitszeugnissen sowie Mitarbeiterbeurteilungen
Wie wird eine Mitarbeiterbeurteilung korrekt durchgeführt? Dürfen unterschiedliche Anforderungskatalog auch unterschiedlich gewichtet werden und muss dies dem/der Angestellten im Voraus entsprechend mitgeteilt werden? Welche Rechte haben Angestellte im Zusammenhang mit Mitarbeiterbeurteilungen und Arbeitszeugnissen? Können Mitarbeiterbeurteilungen überhaupt bei einer Rechtsmittelinstanz angefochten werden? Dr. Nötzli unterstützt Sie gerne bei der Beantwortung dieser Fragen und dem korrekten Vorgehen.
Haben Sie Fragen?
Dr. iur. Harry Nötzli ist ausgebildeter Rechtsanwalt und Fachanwalt SAV Arbeitsrecht und verfügt über jahrelange breite Erfahrung im Arbeitsrecht und im öffentlichen Personalrecht. Er berät und vertritt Privatpersonen, Unternehmen sowie öffentlich-rechtlich Angestellte und Gemeinden. Er gewährleistet eine kompetente und lösungsorientierte Betreuung seiner Mandate und ist als Partner einer Anwaltskanzlei bestens vernetzt.
Dr. iur. Harry Nötzli | Limmatquai 52 | 8001 Zürich | Telefon +41 44 521 22 66 | E‑Mail