Lohn­fra­gen

Ein­stu­fung, Ein­rei­hung, Lohn­klas­sen, Lohn­gleich­heit etc.

Lohn­fra­gen beschäf­ti­gen Ange­stellte und Arbeit­ge­ber glei­cher­mas­sen. Wel­che Grund­sätze sind bei Lohn­fra­gen zu beach­ten und wie ist der Grund­satz der Gleich­be­hand­lung in der Pra­xis kon­kret umzu­set­zen? Inwie­fern spielt das Gleich­stel­lungs­ge­setz eine Rolle und was ist bei der Wahl des Rechts­mit­tels zu berück­sich­ti­gen? Fra­gen über Fra­gen, die wir gerne mit Ihnen zusam­men klären.

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Dr. iur. Harry Nötzli ist aus­ge­bil­de­ter Rechts­an­walt und Fach­an­walt SAV Arbeitsrecht und ver­fügt über jah­re­lange breite Erfah­rung im Arbeitsrecht und im öffent­li­chen Per­so­nal­recht. Er berät und ver­tritt Pri­vat­per­so­nen, Unter­neh­men sowie öffent­lich-recht­lich Ange­stellte und Gemein­den. Er gewähr­leis­tet eine kom­pe­tente und lösungs­ori­en­tierte Betreu­ung sei­ner Man­date und ist als Part­ner einer Anwalts­kanz­lei bes­tens vernetzt.

Dr. iur. Harry Nötzli   |   Lim­mat­quai 52   |   8001 Zürich   |   Tele­fon +41 44 261 38 83    |   Fax +41 44 251 43 74    |   E‑Mail