Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Freistellung
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt oftmals zu Unstimmigkeiten, und immer wieder stellt sich die Frage, ob die Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht. Wurde beispielsweise das rechtliche Gehör gewahrt? Besteht ein sachlicher Grund für die Kündigung? Ist eine Abfindung geschuldet? Gelten für den Abschluss von Aufhebungsverträgen dieselben Schranken wie im privaten Arbeitsrecht? Dr. Harry Nötzli beantwortet gerne diese und andere Rechtsfragen und vertritt Sie im Verfahren vor Behörden, Rekursinstanzen und Gerichten.
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Dr. iur. Harry Nötzli ist ausgebildeter Rechtsanwalt und Fachanwalt SAV Arbeitsrecht und verfügt über jahrelange breite Erfahrung im Arbeitsrecht und im öffentlichen Personalrecht. Er berät und vertritt Privatpersonen, Unternehmen sowie öffentlich-rechtlich Angestellte und Gemeinden. Er gewährleistet eine kompetente und lösungsorientierte Betreuung seiner Mandate und ist als Partner einer Anwaltskanzlei bestens vernetzt.
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