Die Mitwirkung der Arbeitnehmer im Unternehmen ist in der Schweiz relativ schwach ausgebildet. Insbesondere ist die Mitwirkung nicht mit Mitbestimmung zu verwechseln. Bei den Mitwirkungsrechten handelt es sich insbesondere um Informationsrechte. Der nachfolgende Artikel beschäftigt sich mit diesen Informationsrechten, der Arbeitnehmervertretung und der Frage, ob die Grundsätze des Mitwirkungsgesetzes auf öffentlich-rechtliche Institutionen übertragen werden können.
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