Bewährungsfrist im privaten Arbeitsrecht
Harry Noetzli2017-04-06T17:14:56+01:00Im privaten Arbeitsrecht gilt der Grundsatz der Kündigungsfreiheit. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist auf den Kündigungstermin kündigen kann, ohne einen sachlichen Grund für die Kündigung zu haben und ohne dem Arbeitnehmer vorher eine Bewährungsfrist angesetzt zu haben, wie das im Gegensatz zum privaten Arbeitsrecht viele öffentlich-rechtliche Personalgesetze vorsehen. Wenn [...]