Über­stun­den

Rechts­be­ra­tung zum Thema Über­stun­den, Über­zeit, Arbeits­zeit, Nacht- und Sonn­tags­ar­beit, Pausen

Was ist der Unter­schied zwi­schen Über­stun­den und Über­zeit? Wie kön­nen und müs­sen sie gel­tend gemacht wer­den? Kann der Anspruch auf Aus­zah­lung von Über­stun­den wegen ver­spä­te­ter Gel­tend­ma­chung von Über­stun­den ver­wir­ken? Hat ein Kader­mit­ar­bei­ter prin­zi­pi­ell kei­nen Anspruch auf Kom­pen­sa­tion oder Aus­zah­lung von Über­stun­den? Diese und andere Fra­gen beschäf­ti­gen die Arbeits­ge­richte aus­ser­or­dent­lich häufig.

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Dr. iur. Harry Nötzli ist aus­ge­bil­de­ter Rechts­an­walt und Fach­an­walt SAV Arbeitsrecht und ver­fügt über jah­re­lange breite Erfah­rung im Arbeitsrecht und im öffent­li­chen Per­so­nal­recht. Er berät und ver­tritt Pri­vat­per­so­nen, Unter­neh­men sowie öffent­lich-recht­lich Ange­stellte und Gemein­den. Er gewähr­leis­tet eine kom­pe­tente und lösungs­ori­en­tierte Betreu­ung sei­ner Man­date und ist als Part­ner einer Anwalts­kanz­lei bes­tens vernetzt.

Dr. iur. Harry Nötzli   |   Lim­mat­quai 52   |   8001 Zürich   |   Tele­fon +41 44 521 22 66  |   E‑Mail