Mitarbeiterdelinquenz
Rechtsberatung bei Mitarbeiterdelinquenz
Viele Unternehmen werden damit konfrontiert, dass Mitarbeitende sie in strafrechtlich relevanter Weise schädigen (Diebstahl, Veruntreuung, Betrug, Geldwäscherei, Urkundenfälschung etc.). Die sich stellenden Rechtsfragen sind komplex; sie betreffen z.B. den finanziellen Schaden, den Reputationsschaden, die Kommunikation und die Art und Weise des Vorgehens gegen den fehlbaren Mitarbeiter. Was darf und soll ein Unternehmen in solch einer Situation tun? Soll Strafanzeige erhoben werden? Wie ist z.B. vorzugehen, wenn lediglich ein Verdacht gegen einen Mitarbeiter besteht? Darf er überwacht werden, darf er fristlos entlassen werden? Wie verhält sich umgekehrt ein Mitarbeiter in einer solchen Situation? Was kann er z.B. tun, um eine Strafanzeige abzuwenden? Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Beantwortung dieser und weiterer Fragen.
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Dr. iur. Harry Nötzli ist ausgebildeter Rechtsanwalt und Fachanwalt SAV Arbeitsrecht und verfügt über jahrelange breite Erfahrung im Arbeitsrecht und im öffentlichen Personalrecht. Er berät und vertritt Privatpersonen, Unternehmen sowie öffentlich-rechtlich Angestellte und Gemeinden. Er gewährleistet eine kompetente und lösungsorientierte Betreuung seiner Mandate und ist als Partner einer Anwaltskanzlei bestens vernetzt.
Dr. iur. Harry Nötzli | Limmatquai 52 | 8001 Zürich | Telefon +41 44 521 22 66 | E‑Mail