Bonus und Gratifikation
Rechtsberatung zu Gratifikation und Bonus
Was ist der Unterschied zwischen einer echten und unechten Gratifikation? Handelt es sich beim Bonus um einen variablen Lohn oder um eine Gratifikation? Kann der Bonus von Bedingungen wie etwa einem ungekündigten Arbeitsverhältnis abhängig gemacht werden? Darf ein Teil des Lohns vom Arbeitgeber in Aktien- und/oder Optionenpläne investiert werden? Führt die mehrmalige Auszahlung eines Bonus zu einem entsprechenden Anspruch des/der Mitarbeitenden? Gerne ist Ihnen Dr. Harry Nötzli bei der Beantwortung dieser und weiterer Fragen zum Thema Lohn/Bonus/Gratifikation behilflich.
Haben Sie Fragen?
Dr. iur. Harry Nötzli ist ausgebildeter Rechtsanwalt und Fachanwalt SAV Arbeitsrecht und verfügt über jahrelange breite Erfahrung im Arbeitsrecht und im öffentlichen Personalrecht. Er berät und vertritt Privatpersonen, Unternehmen sowie öffentlich-rechtlich Angestellte und Gemeinden. Er gewährleistet eine kompetente und lösungsorientierte Betreuung seiner Mandate und ist als Partner einer Anwaltskanzlei bestens vernetzt.
Dr. iur. Harry Nötzli | Limmatquai 52 | 8001 Zürich | Telefon +41 44 521 22 66 | E‑Mail