Rechts­be­ra­tung bei
arbeits­recht­li­chen Forderungen

Wir beur­tei­len, ob Ihre arbeits­recht­li­che For­de­rung (z.B. For­de­run­gen aus Über­stun­den und/oder Über­zeit, Boni, Kon­ven­tio­nal­stra­fen, miss­bräuch­li­chen und frist­lo­sen Kün­di­gun­gen etc.) besteht, unter­stüt­zen Sie bei der aus­ser­ge­richt­li­chen Lösungs­fin­dung und ver­tre­ten Sie vor Gerich­ten und Behörden.

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Dr. iur. Harry Nötzli ist aus­ge­bil­de­ter Rechts­an­walt und Fach­an­walt SAV Arbeitsrecht und ver­fügt über jah­re­lange breite Erfah­rung im Arbeitsrecht und im öffent­li­chen Per­so­nal­recht. Er berät und ver­tritt Pri­vat­per­so­nen, Unter­neh­men sowie öffent­lich-recht­lich Ange­stellte und Gemein­den. Er gewähr­leis­tet eine kom­pe­tente und lösungs­ori­en­tierte Betreu­ung sei­ner Man­date und ist als Part­ner einer Anwalts­kanz­lei bes­tens vernetzt.

Dr. iur. Harry Nötzli   |   Lim­mat­quai 52   |   8001 Zürich   |   Tele­fon +41 44 521 22 66  |   E‑Mail