Kün­di­gung, Auf­hebungs­verein­barung, Freistellung

Die Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses führt oft­mals zu Unstim­mig­kei­ten, und immer wie­der stellt sich die Frage, ob die Kün­di­gung gerecht­fer­tigt ist oder nicht. Wurde bei­spiels­weise das recht­li­che Gehör gewahrt? Besteht ein sach­li­cher Grund für die Kün­di­gung? Ist eine Abfin­dung geschul­det? Gel­ten für den Abschluss von Auf­he­bungs­ver­trä­gen die­sel­ben Schran­ken wie im pri­va­ten Arbeitsrecht? Dr. Harry Nötzli beant­wor­tet gerne diese und andere Rechts­fra­gen und ver­tritt Sie im Ver­fah­ren vor Behör­den, Rekurs­in­stan­zen und Gerichten.

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Dr. iur. Harry Nötzli ist aus­ge­bil­de­ter Rechts­an­walt und Fach­an­walt SAV Arbeitsrecht und ver­fügt über jah­re­lange breite Erfah­rung im Arbeitsrecht und im öffent­li­chen Per­so­nal­recht. Er berät und ver­tritt Pri­vat­per­so­nen, Unter­neh­men sowie öffent­lich-recht­lich Ange­stellte und Gemein­den. Er gewähr­leis­tet eine kom­pe­tente und lösungs­ori­en­tierte Betreu­ung sei­ner Man­date und ist als Part­ner einer Anwalts­kanz­lei bes­tens vernetzt.

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