Inter­na­tio­na­les Arbeitsrecht

Die zuneh­mende Inter­na­tio­na­li­sie­rung von Arbeits­ver­hält­nis­sen, die Ent­sen­dung von Arbeits­kräf­ten ins Aus­land und die dau­ernde oder tem­po­räre Beschäf­ti­gung von aus­län­di­schen Arbeit­neh­mern (Expats) in der Schweiz wer­fen kom­plexe Rechts­fra­gen auf. Dr. Harry Nötzli und seine Part­ner der Zue­rich Law Rechts­an­wälte gewähr­leis­ten eine umfas­sende Rechts­be­ra­tung im inter­na­tio­na­len Arbeitsrecht.

Dienst­leis­tun­gen im Bereich des inter­na­tio­na­len Arbeitsrechts:

  • Auf­ent­halts- und Arbeitsbewilligungen
  • Ansied­lung von aus­län­di­schen Betrie­ben in der Schweiz
  • Ent­sen­dungs­ver­träge / Assign­ments / Assign­ment-Regle­mente etc.
  • Bera­tung durch einen Anwalt im Sozi­al­ver­si­che­rungs­recht und Steuerrecht

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Dr. iur. Harry Nötzli ist aus­ge­bil­de­ter Rechts­an­walt und Fach­an­walt SAV Arbeitsrecht und ver­fügt über jah­re­lange breite Erfah­rung im Arbeitsrecht und im öffent­li­chen Per­so­nal­recht. Er berät und ver­tritt Pri­vat­per­so­nen, Unter­neh­men sowie öffent­lich-recht­lich Ange­stellte und Gemein­den. Er gewähr­leis­tet eine kom­pe­tente und lösungs­ori­en­tierte Betreu­ung sei­ner Man­date und ist als Part­ner einer Anwalts­kanz­lei bes­tens vernetzt.

Dr. iur. Harry Nötzli   |   Lim­mat­quai 52   |   8001 Zürich   |   Tele­fon +41 44 261 38 83    |   Fax +41 44 251 43 74    |   E‑Mail