Kün­di­gung / Aufhebungsvereinbarungen

Rechts­be­ra­tung bei Been­di­gung von Arbeits­ver­hält­nis­sen (Kün­di­gun­gen / Auf­he­bungs­ver­träge / Freistellungen)

Die Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses führt oft­mals zu Unstim­mig­kei­ten. Umso wich­ti­ger ist es sowohl für den Arbeit­ge­ber als auch für den Arbeit­neh­mer, kor­rekt vor­zu­ge­hen. Wel­che Grund­sätze sind bei einer Kün­di­gung zu beach­ten? Wel­che Sperr­fris­ten gel­ten? Ist gar eine frist­lose Kün­di­gung gerecht­fer­tigt? Drängt sich eine ein­ver­nehm­li­che Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses durch einen Auf­he­bungs­ver­trag auf? Wel­chen Stol­per­stei­nen ist aus dem Weg zu gehen?

Kündigung

Haben Sie Fragen?

Dr. iur. Harry Nötzli ist aus­ge­bil­de­ter Rechts­an­walt und Fach­an­walt SAV Arbeitsrecht und ver­fügt über jah­re­lange breite Erfah­rung im Arbeitsrecht und im öffent­li­chen Per­so­nal­recht. Er berät und ver­tritt Pri­vat­per­so­nen, Unter­neh­men sowie öffent­lich-recht­lich Ange­stellte und Gemein­den. Er gewähr­leis­tet eine kom­pe­tente und lösungs­ori­en­tierte Betreu­ung sei­ner Man­date und ist als Part­ner einer Anwalts­kanz­lei bes­tens vernetzt.

Dr. iur. Harry Nötzli   |   Lim­mat­quai 52   |   8001 Zürich   |   Tele­fon +41 44 261 38 83    |   Fax +41 44 251 43 74    |   E‑Mail